Stammtisch Erbrecht

Die Gewerbegemeinschaft hat mal wieder einen Themenstammtisch ausgerichtet.

Am 16.02.2023 haben wir uns mit etwa 30 Teilnehmern im Restaurant Korfu getroffen zum Thema Erbrecht.
Gastrednerin war Frau Rechtsanwältin Stefanie Brielmaier von der Kanzlei Brielaier & Quilisch (www.renoka.de, Tel.: 030-7425052, bielmaier@rekona.de).

 

Neben dem sehr interessanten Vortrag kam es zu vielen Fragen und Diskussionen zu den Themen.
Wenn Fragen offen geblieben sind, oder jemand nicht teilnehmen konnte, freut sich Frau Brielmaier über Kontaktaufnahme.

Themen waren unter anderem:

  • Erbteil /Pflichtteil
  • Wann darf ein Erbe eingeklagt werden?
  • kann ein Erbe zu Lebzeiten des Erblassers vorzeitig eingeklagt werden?
  • Schenkungen unter Lebenden
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Berliner Testament
  • Vererbung von Unternehmensteilen

… und viele mehr

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Die Herausforderung
Die Weitergabe von Vermögen an die nächste Generation ist mehr als die Übertragung materieller Werte. Es ist eine große Herausforderung, insbesondere an Gewerbetreibende. Es ist wichtig, den letzten Willen genau zu formulieren und eine exakte Umsetzung zu gewährleisten. Insbesondere bei komplexen Vermögens- und Familienverhältnissen ist dies eine schwierige Aufgabe.

Aufgabe des Erblassers ist es, einen vollständiges Verzeichnis über ein möglicherweise breit gestreutes Vermögen zu verschaffen, den Wert jedes einzelnen Gegenstandes zu ermitteln und den Nachlass zu teilen. Zusätzlich müssen Erbschaftssteuern und zum Teil komplizierte Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden.

Die Lösung
Rechtzeitig ist ein Konzept, sprich Testament, zur Aufteilung und Übertragung der Vermögenswerte zu erarbeiten und für die Durchführung entsprechend Vorsorge zu treffen. Dies wiederum bedeutet, die Testamentsvollstreckung vorbereiten. Entweder eine Abwicklungstestamentsvollstreckung vorsehen, die die Aufteilung des Nachlasses vorsieht und damit die Erben entlastet oder eine Dauertestamentsvollstreckung festlegen, die die Bewahrung des Vermögens regelt und damit die Erben schützt. Auch die Gründung einer Stiftung kann für einen Gewerbetreibenden eine Lösungsvariante darstellen.