Anmeldepflicht und Bedingungen
Da immer wieder Rückfragen zur Notwendigkeit einer “Anmeldepflicht“ aufkommen, wollen wir hier einige Punkte aufführen, die dies notwendig machen.
Wir hoffen auf mehr Verständnis und das es selbstverständlich wird, sich zu einer entsprechenden Einladung anzumelden und ggf. auch rechtzeitig abzusagen.
- Zunächst ist es erwähnenswert, dass der Vorstand seine Arbeit ehrenamtlich macht. Daher sollte es im Interesse jedes Mitglieds und Teilnehmers sein, die Arbeit für den Vorstand so einfach wie möglich zu gestalten. Die über die Webseite automatisierte Anmeldung, nimmt dem Vorstand die Arbeit der manuellen Listenführung ab und jedes Vorstandsmitglied kann auf die aktuelle Teilnehmerliste zugreifen.
- Wir führen im Regelfall keine öffentlichen Veranstaltungen durch. Eine Feier gilt nur dann als privat, wenn alle Teilnehmer untereinander oder zum Veranstalter „innerlich verbunden“ und “eingeladen” sind. Dies geschieht dadurch, dass wir mit der Anmeldung eine Liste der Personen erhalten, die gerne teilnehmen würden. Alle die sich angemeldet haben und keine Absage bekommen, sind somit herzlich eingeladen und die Verbindung wird hergestellt. Eine Stornierung der Anmeldung einzelner Teilnehmer behalten wir uns daher auch ausdrücklich vor.
- Wir müssen wissen, wie viele Personen kommen werden, um ggf. darauf reagieren zu können, wenn die angedachten Räume sich als zu klein für die Teilnehmerzahl erweisen.
- In der Regel gibt es auch Speisen und Getränke. Diese müssen in ausreichender Menge vorbestellt werden. In einem Restaurant benötigt der Gastronom eine Vorankündigung, so dass die entsprechenden Sitzgelegenheiten reserviert werden können. Es werden Plätze freigehalten, die er nicht an andere Gäste verkaufen kann und ihm somit möglicherweise Umsatz entgeht.
- Ebenfalls kommt es vor, dass wir eine entsprechende Gästezahl beim Gastronom anmelden z.B.: zu einem Themenessen (Grünkohl, Spargel, etc.). Die eingekauften Portionen müssen dann auch entsprechend abgenommen werden. Daher ist eine rechtzeitige Absage notwendig und die Kostenübernahme der Teilnehmer, wenn sie kurzfristig nicht erscheinen können.
- Bei einigen Lokalitäten müssen wir die Versammlungsstättenverordnung beachten. Als V-Verordnung bezeichnen viele deutsche Bundesländer die jeweilige landesspezifische Rechtsverordnung, die sich auf den Bau und den Betrieb von sogenannten Versammlungsstätten bezieht.
- Warum so viele Daten, Email und Telefonnummer? Zunächst benötigen wir für die Gästeliste alle Namen der Teilnehmer, auch die der Gäste, die mit angemeldet werden. Eine Emailadresse ist notwendig, damit das System eine Bestätigung senden kann. Es kann vorkommen, dass es Absagen oder Änderungen gibt, dann müssen wir alle angemeldeten Teilnehmer erreichen können. Die Telefonnummer ist keine Pflicht, wer aber über sehr kurzfristige Änderungen oder Absagen informiert werden möchte, sollte diese angeben.
Bemerkung am Rande: Wer sich nicht anmeldet, wird auch keine Informationen über Aktualisierung oder Absage einer Veranstaltung erhalten.
Die übermittelten Daten werden, wie immer, vertrauensvoll behandelt, nicht weitergegeben und nur für die Durchführung des Stammtisches verwendet. Zu unserer Datenschutzerklärung.
Weiterhin benötigen wir eine Freigabe von allen Teilnehmern, dass wir über die Veranstaltung berichten und Fotos davon veröffentlichen dürfen.
Somit stimmt jeder Teilnehmer mit der Anmeldung zu, dass wir Fotos, die bei der Veranstaltung gemacht werden, verwendet und veröffentlicht werden dürfen und über die Veranstaltung berichtet werden darf.
Kommt jemand ohne Anmeldung zu einer Veranstaltung, so setzen wir das Einverständnis voraus, ggf. kann der Einlass verwehrt werden.
Sollte jemand damit vorab, oder auch nach Veröffentlichung nicht einverstanden sein, werden wir entsprechende Fotos selbstverständlich nicht veröffentlichen, oder diese wieder entfernen.
Bitte geben Sie uns dazu einen schriftlichen Hinweis. Weisen Sie bitte auch Ihre Gäste darauf hin, die Sie ggf. mit anmelden.
Wir hoffen auf das Verständnis unserer Mitglieder und Gäste.